PRAKTISCHE FRAGEN
Winston Churchill
Wie bekomme ich eine logopädische Therapie?
Logopädische Behandlung wird vom Arzt verordnet. Wenden Sie sich bei Beschwerden der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens zunächst an den Arzt / die Ärztin. Bei Bedarf erhalten Sie von diesem ein Rezept (eine Heilmittelverordnung).
Folgende Ärzte können Verordnungen ausstellen:
Hausärzte, Kinderärzte, Neurologen, HNO-Ärzte, Internisten, Kieferorthopäden und Zahnärzte, Phoniater, ebenso die pädaudiologische und phoniatrische Ambulanz an der HNO-Uniklinik Freiburg.
Die Therapie sollte zeitnah zur Verordnung erfolgen. Die Krankenkasse gibt vor, daß der Ersttermin in der logopädischen Praxis 14 Tage nach dem Rezeptausstellungsdatum zu erfolgen hat, es sei denn der Arzt hat es auf dem Rezept anders vermerkt.
In der Regel erhalten Sie bei uns zeitnah einen Termin. Im Einzelfall kann es aber sinnvoll sein, das Rezept erst nach der Terminvergabe durch uns in der Praxis abzuholen.
Wie vereinbare ich einen Termin?
Am besten rufen Sie uns an. Falls wir nicht ans Telefon gehen können, weil wir uns ganz auf die Behandlung konzentrieren, hinterlassen Sie uns bitte eine Nachricht, wir rufen baldmöglichst zurück.
Es ist auch möglich, uns für den Erstkontakt eine Mail zu schreiben.
Wie sieht der erste Termin aus?
Die Therapie beginnt mit einer logopädischen Untersuchung, an die sich eine Beratung anschließt. Die Wünsche und Ziele für die Therapie werden dabei gemeinsam herausgefunden und formuliert.
Muss ich etwas zuzahlen?
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlung befreit. Erwachsene Kassenpatienten müssen eine Selbstbeteiligung von 10 % und eine Verordnungsblattgebühr zahlen. Es ist aber möglich, sich von der Zuzahlung befreien zu lassen. Näheres erfahren Sie diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse.